Eingeschränkter Ruderbetrieb ab dem 01.07.2020
Die Bundesregierung hat mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Entsprechend dieser Leitlinien und der Umsetzung dieser durch das Land Baden-Württemberg ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Publikumsverkehr zu schließen und Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen zu verbieten. (16.03.2020)