1 Jugendliche
bis 18 Jahre, sowie Schüler, Studierende, Auszubildende über 18 Jahre
115 €
2 Erwachsene ab 18 Jahre
(soweit nicht Schüler, Studierende oder Auszubildende)
 
2.1 Aktives Mitglied 250 €
2.2 Passives Mitglied 110 €
2.3 Auswärtiges Mitglied
(außerhalb des Rems-Murr-Kreises wohnhaft – keine Aktive)
diese Beitragsgruppe gilt seit 2003 nur für bestehende
Auswärtige Mitgliedschaften
90 €
3 Ehepaare und Paare in eheähnlicher Gemeinschaft 325 €
4 Familien
Beide Eltern und Kinder (wie Gruppe 1) in beliebiger Zahl
Kinder mit eigenem Einkommen werden in Gruppe 2 eingestuft
385 €
5 Gastmitglieder
Aktive Mitglieder, die auch aktives Mitglied eines anderen Ruderclubs sind und bei der RGGW mehr als 100 km/Jahr trainieren
250 €
 
beitragsfrei sind
 
 
Mitglieder, die dem Verein bis einschließlich 2005 bereits 50 Jahre angehören
 
 
Ehrenmitglieder
 
 
Mitglieder, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Vergleichbares ableisten
 
6
Einmalige Aufnahmegebühr
Wird erhoben bei Erwachsenen über 18 Jahre, Ehepaare und Familien. Gastmitglieder zahlen keine Aufnahme-Gebühr.
60 €

In Härtefällen kann der Vorstand auf begründeten Antrag des Mitglieds Sonderregelungen treffen (zum Beispiel: Einstufungen in günstigere Beitragsklasse oder vorübergehende Aussetzung der Beitragspflicht).

Die Mitglieder verpflichten sich, mit dem Beitritt zur RGGW ein SEPA Lastschriftmandat für die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Dieses Mandat endet automatisch mit dem Austritt eines Mitglieds.

Die Mitgliedsbeiträge werden auf Wunsch des Mitglieds jährlich oder halbjährlich abgebucht. Die Beiträge werden im April (Jahresbeitrag bzw. erster Halbjahresbeitrag) und im Oktober( zweiter Halbjahresbeitrag) abgebucht. Bei Neueintritten wird im ersten Jahr der Beitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat erhoben und die ggf. anfallende Aufnahmegebühr. Gebühren für nicht ausführbare Lastschriften, sofern sie vom Mitglied zu verantworten sind, werden dem Mitglied belastet.